Badespaß für die ganze Familie
Startseite

Haus- und Badeordnung

Haus- & Badeordnung

1.    Geltungsbereich und Zweck

1.1     Diese Haus- & Badeordnung (HBO) gilt für das DINamare – das stadtwerkebad, welches durch die Dinslakener Bäder GmbH betrieben wird. Das DINamare ist eine Einrichtung zur Förderung der Gesundheitspflege, der Erholung und der sportlichen Betätigung.

1.2     Die HBO soll dem Nutzer Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit gewährleisten und ist daher von allen Nutzern des DINamare zu beachten. Mit dem Lösen des Eintritts erkennt jeder Nutzer diese HBO sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

1.3     Bei Vereins- oder Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter, bei Schulen das Lehrpersonal, für die Beachtung der HBO verantwortlich. Die Anwesenheit von Personal der Dinslakener Bäder GmbH entbindet nicht von dieser Verantwortung.


2.    Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

2.1     Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen.

2.2     Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts- / Badbetriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.

2.3     Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Bades werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

2.4     Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

2.5     Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.


3.    Öffnungszeiten

3.1     Es gelten die bekannt gemachten Öffnungszeiten. Die Öffnungszeit regelt den frühesten Eintritt sowie das späteste Verlassen des Bades an der Ein- und Ausgangskontrolle.

3.2    Die berechnete Badezeit beginnt und endet mit der Registrierung an der Ein- und Ausgangskontrolle.

3.3    Kassenschluss und letzter Einlass ist 45 Minuten vor Ende der Öffnungszeit.

3.4    Öffentlich genutzte Wasser- & Außenflächen sind 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit zu verlassen.

4.     Nutzungsentgelt

4.1     Für die Benutzung der Bäder ist ein Nutzungsentgelt nach dem jeweils gültigen Tarif zu entrichten. Die Tarifordnung ist Bestandteil dieser Haus- & Badeordnung.

4.2     Bei einer Schließung oder Einschränkung des Badebetriebes besteht kein Anspruch auf Erstattung des Nutzungsentgelts.

5.    Zutritt

5.1     Der Besuch des Betriebes steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.

5.2    Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung nicht zulässig.

5.3    Der Nutzer muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen und Schlüssel so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Nutzers vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Nutzer.

5.4    Für Kinder unter 10 Jahren ist eine erwachsene Begleit- und Aufsichtsperson erforderlich.

5.5.    Nutzer, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten volljährigen Begleitperson gestattet.

5.6.    Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet:
    •  die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    •  die Tiere mit sich führen,    
    •  die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer
       ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden,
    •  Nutzer, gegen die ein Hausverbot verhängt worden ist.

6.    Badebekleidung

6.1     Der Aufenthalt im Nassbereich des DINamare ist nur in üblicher sauberer Badebekleidung, die nicht gegen Sitte und Anstand verstößt, gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Bekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft das Personal.
 
6.2    Babys und Kleinkinder müssen zur Vermeidung von Verunreinigungen in den Nassbereichen entsprechende Badebekleidung tragen (sog. Aqua-Windeln).


7.     Haftung

7.1     Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

7.2     Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

7.3     Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

7.4     Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

7.5     Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 5 (3) vom Badbetreiber überlassenen Schlüssel wird ein Pauschalbetrag von 50,00 € in Rechnung gestellt. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.

8.           Verhaltensregeln

8.1    Der Nutzer hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

8.2     Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt.

8.3    Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan), Grillgeräte und Wasserpfeifen dürfen nicht mitgebracht werden.

8.4     Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.

8.5    Dem Nutzer ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.

8.6    Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts- / Badbetriebsleitung.

8.7    Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.

8.8    Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.

8.9    Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Wasserpfeifen (Shihas) dürfen im DINamare nicht genutzt werden.

8.10    Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

8.11    Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.


8.12    Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.

8.13    Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.

8.14     Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.

8.15    Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.

8.16     Im Mehrzweckbecken erfolgt zu gewissen Zeiten eine Abtrennung des Schwimmer- vom Nichtschwimmerbereich mit Hilfe einer quer gespannten Leine. Der Schwimmerbereich darf von Nichtschwimmern nicht genutzt werden. Nutzen Schwimmer Hilfsmittel wie Schwimmbretter oder Gürtel im Schwimmerbereich, ist besondere Rücksicht auf andere Badegäste zu nehmen und den Anordnungen der Aufsichtspersonen unbedingt unverzüglich Folge zu leisten.
8.17    In den Morgen- und Abendstunden wird ein Teilbereich des Mehrzweckbeckens mittels einer Leine aus Sicherheitsgründen für sportlich schwimmende Badegäste vom Rest des Beckens abgetrennt. In diesem Bereich ist ausschließlich ein zügiges und fortgesetztes Schwimmen in Richtung der 25-m-Bahnen gestattet. Der Bereich ist Schwimmern vorbehalten. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt unverzüglich Folge zu leisten.

8.18    Das Planschbecken ist ausschließlich für die Benutzung von Babys und Kleinkindern mit ihren Begleitpersonen vorgesehen. Im Planschbecken müssen Babys eine geeignete Schwimmwindel tragen, um das Becken vor Verunreinigungen zu schützen.

8.19    Die Benutzung der Rutschenanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Am Rutscheneinstieg ist jegliches Drängeln, Stoßen, Hüpfen und Turnen untersagt. Das Rutschen hat in der vorgeschriebenen Körperhaltung (vgl. Hinweisschild am Einstieg) und ohne Bremsen zu erfolgen. Der Aufenthalt in der Rutsche (insbesondere stehend) ist untersagt. Das Wasserbecken vor der Rutschenöffnung (Zielbecken) ist unverzüglich zu verlassen und freizuhalten. Um Zusammenstöße in der Rutsche und im Zielbecken zu vermeiden, darf erst gerutscht werden, wenn die Lichtanlage die Rutsche freigibt (grüne Ampel).

8.20    Das Ballspielen ist nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen gestattet.

8.21    Das Wasser ist bei geöffnetem Dach und einsetzendem Gewitter unverzüglich zu verlassen. Die Benutzung der Becken darf erst nach ausdrücklicher Freigabe durch das Aufsichtspersonal erfolgen.

8.22     Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen, die

-   die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden
-   andere Badegäste belästigen oder behindern oder
-   trotz erfolgter Ermahnung gegen sonstige Bestimmungen der Badeordnung verstoßen,

  aus dem Bad zu weisen.


9.     Außenbereich

9.1    Im Außenbereich können die Badegäste die vorhandene Liegewiese, das Volleyballfeld, den „Chill-out-Bereich“ sowie die Umkleidekabinen und Toiletten benutzen.

9.2    Der Zugang vom Außenbereich in das Hallenbad ist nur durch die dafür vorgesehenen     Durchschreitebecken gestattet. Etwaige Verschmutzungen sind vor Betreten des Hallenbades gründlich abzuwaschen.

9.3     Der Außenbereich ist bei einsetzendem Gewitter oder Unwettern unverzüglich durch die dafür     vorgesehenen und gekennzeichneten Ausgänge zu verlassen.
    

10.     Inkrafttreten

Diese Badeordnung tritt am 01.12.2022 in Kraft.